1. Es darf nur in den auf der Gewässerkarte schraffiert eingezeichneten Bereichen geangelt werden.
Ausweispapiere (Fischereischein, Fangbuch) für Mitglieder, für Gastangler: Tageskarte und Angelprüfung, sind am Gewässer mitzuführen.
Gefangene Fische sind schonend zu behandeln. Maßige Fische sind sofort waidgerecht (Betäubungsschlag auf das Nachhirn, Herzstich) zu töten.
Der hintere Teil des Weges (an der Bahn entlang, ab Wendeplatz) ist für das Befahren mit PKW und Motorrad nicht freigegeben.
Bei zugefrorenem See ist das Eisangeln nur auf eigene Gefahr an den Stellen, die sonst vom Ufer aus befischt werden, auszuüben. Es muss ein Sicherheitsabstand von 15 m zu den Fischgehegen eingehalten werden.
Das Betreten der Gehegeist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Gewässersperre und Ausschluss aus der Gemeinschaft.
2. Den Mitgliedern des Vorstands sowie dem Gewässerwart wie auch den Vereinsmitgliedern (in geringerem Maße) sind auf Verlangen die Berechtigungsnachweise vorzuzeigen. Die genannten Personen sind berechtigt, sich die Fangergebnisse zeigen zu lassen.
3. Der Angelplatz ist stets sauberzuhalten, das heißt, dass auch vorgefundener Unrat sofort zu beseitigen ist. Das Einscharren von Müll etc. ist untersagt. Tote Fische in und am Wasser sind sofort ordnungsgemäß zu entsorgen.
4. Alle Angelruten sind stets so zu führen, dass benachbarte Angler nicht durch Ködereinwurf, durch Spinnangeln, durch Grundangeln oder durch andere Arten des Angelns gestört oder behindert werden.
Eine Ausnahme bildet hier die Absprache der Sportkameraden untereinander, in der die gemeinsame Beangelung eines Angelplatzes festgelegt wird.
Pro Angler sind zwei Ruten zugelassen.
5. Stets ist ein Unterfangkescher mitzuführen, um die schonende Landung eines jeden Fisches zu gewährleisten.
6. Die Veräußerung oder der Tausch gefangener Fische ist verboten.
7 . Von jedem Mitglied ist ein Fangbuch - bei Gästen eine Fangmeldung zu führen. Gefangene und nicht zurückgesetzte Fische, die einer Fangbeschränkung unterliegen sind sofort in das Fangbuch unter der Angabe der Länge einzutragen. Die Angabe des Datums ist ebenso (noch vor dem Angelbeginn) einzutragen.
Alle Eintragungen sind mit Kugelschreiber leserlich vorzunehmen. Ein Ausreißen von verschriebenen Seiten ist nicht gestattet.
Nicht ordnungsgemäß geführte oder unvollständige Fangbücher (fehlende Seiten) gelten als nicht abgegeben.
Für nicht abgegebene Fangbücher ist ein Betrag in Höhe von € 50,- mit dem Jahresbeitrag zu entrichten.
8. Bis zum 30. 11. eines jeden Jahres sind die Fangbücher zur Auswertung an den Vorstand abzugeben. Restliche Fänge sind auf einem gesonderten Blatt zu vermerken und im Folgejahr in das Fangbuch zu übertragen.
9. Während der Durchführung gemeinschaftsinterner Veranstaltungen ist das Angeln am Wasser untersagt.
Der Tausch der bei Veranstaltungen zugelosten Angelplätze ist für die Dauer der Veranstaltung untersagt.
An Tagen mit Gemeinschaftsveranstaltungen ist nur den Mitgliedern das Angeln am Gewässer erlaubt, die an der Veranstaltung offiziell teilgenommen haben.
10 . Bei Fischsterben oder ähnlichen Vorfällen ist sofort der Vorstand zu informieren.
11. Beim Fischen mit künstlichen Ködern und dem Köderfisch (auch am System) ist grundsätzlich ein Raubfischvorfach aus Stahl oder ähnlichem , keine monofile Schnur, vorgeschrieben.
Beim Aal- oder Zanderfischen mit Köderfisch kann monofile Schnur benutzt werden, jedoch nur in Verbindung mit einem Einzelhaken.
Das Fischen auf Friedfische ist nur mit Einfachhaken gestattet.
12 . Die Verwendung lebender Köderfische ist nicht erlaubt.
Sonderbestimmungen, die vom Vorstand mitgeteilt werden, regelt das Niedersächsische Landesamt für Wasser und Ökologie.
Es dürfen zum Schutz des Gewässers und aufgrund der Gefahr des Einschleppens von Krankheiten keine Köderfische mitgebracht werden; diese können aber bei Herrn Lodder oder bei Herrn Harry Hegener beantragt werden.
13. Für Forellen, Hechte, Karpfen und Schleie besteht eine Fangbegrenzung. Sie liegt:
Bei Forellen bei 5 Stück am Tag /100 Stück im Jahr. Bei Hechten bei 2 Stück am Tag / 30 Stück im Jahr.
Bei Karpfen und Schleien bei 3 Stück am Tag / 30 Stück im Jahr.
Bei einem Verstoß gegen diese Begrenzung durch Gastangler wird gegen den Betreffenden eine Gewässersperre ausgesprochen.
Bei einem Verstoß durch ein Mitglied muss der Betreffende mit seinem Gemeinschaftsausschluss rechnen.
Schonzeiten und Mindestmaße sind wie folgt:
Fischart: Schonzeit: Mindestmaß:
Hecht 1.1. - 30.4 50 cm Regenbogenforelle keine 28 cm
Bachforelle Kreuzung keine 28 cm Barsch keine 20 cm Aal keine 40 cm
Karpfen keine 40 cm Schleie 1.5. - 30.6.
Zander 1.1. - 30.4 45 cm Waller keine 50 cm Stör (ganzjährig geschützt)
Soweit vorkommend, sind im Gewässer ganzjährig geschützt:
14. Der Köderfischfang mit der Senke ist erlaubt. Köderfische sollen nach ihrer Verwendung ordnungsgemäß entsorgt werden. Sie dürfen keinesfalls ins Gewässer eingebracht werden.
Das Anfüttern mit Massenfütterungsmitteln (Forellenfutter, Pellets, Maden) ist nicht erlaubt. Für den Fang von Friedfischen (Karpfen, Weißfische) ist der Einsatz von Trockenfutter und Mais bis 0,5 Liter pro Tag und Angler gestattet.
15 . Die Pontonangelei dürfen erwachsene Mitglieder nur auf eigene Gefahr ausüben. Kinder und Jugendliche dürfen die Pantonangelei nur in Begleitung von Erwachsenen oder Erziehungsberechtigten auf eigene Gefahr ausüben. Das Angeln vom Boot aus ist allen Mitgliedern untersagt.
Der Einsatz von Echolotgeräten am Wasser ist nicht gestattet.
16. Familienmitglieder (Ehefrauen und Kinder) können von Vereinsmitgliedern ohne Gebühr mitgenommen werden. Es darf aber nur mit insgesamt zwei Ruten geangelt werden.
17 . Die Regelungen über das Beziehen von Gastkarten sind der Satzung der Angelgemeinschaft Edesheim-Leinetal (1994) zu entnehmen.
18 . Im Übrigen sind die Bestimmungen der geltenden Gesetze (z. B. des Niedersächsischen Fischereigesetzes, der Binnenfischereiordnung, des Naturschutzgesetzes, des Tierschutzgesetztes usw.) zu beachten.
Bei eventuell auftretenden Fragen oder Anregungen steht der Vorstand gern zur Verfügung. Änderungen der Gewässerordnung werden jedem Mitglied ausdrücklich mitgeteilt.
Datum: 25.01.2008 ( aktuelle Fassung )
1. Unterschrift: Emin Tarhan
2. Unterschrift: Wolfgang Jäger
Hier können sie die aktuelle Gewässerordnung als Word-Datei laden und bei Bedarf auf dem heimischen Drucker ausdrucken :